Aufgrund der Lohn- und Stundenzusammenstellung des ehemaligen Arbeitgebers ist davon auszugehen, dass ein Stundenlohn von ca. Fr. 22.50 vereinbart worden war. Die Fr. 5'270.-- setzen sich gemäss Angaben des früheren Arbeitgebers aus dem Augustlohn 2004 und aus Nachzahlungen für die im Juni und Juli 2004 geleisteten Arbeitstunden zusammen. Unbestritten ist, dass der Arbeitnehmer bereits im Juni und Juli bei demselben Arbeitgeber angestellt war. Zwar enthält die Arbeitgeberbescheinigung diesbezüglich andere Angaben.