Beweis dafür sei die Arbeitgeberbescheinigung. Ihr könne entnommen werden, dass das Arbeitsverhältnis vom 1.-19. August 2004 gedauert habe und der Lohn bis am 31. August 2004 bezahlt worden sei. Vereinbart gewesen sei ein Monatslohn von Fr. 4'100.--. Die per 31. August 2004 ausbezahlten Fr. 5'270.-- hätten folglich nebst dem Augustlohn auch noch die Hälfte des Septemberlohnes beinhaltet.