2. Der Versicherte erhob daraufhin am 8. Februar 2005 frist- und formgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit dem Begehren, der angefochtene Entscheid der Kasse sei aufzuheben und die Auszahlung der 31 Taggelder solle veranlasst werden. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Er machte wiederum geltend, dass er sich erfolgreich gegen die ungerechtfertigte fristlose Kündigung gewehrt habe. Beweis dafür sei die Arbeitgeberbescheinigung.