Vertraglich sei ein Monatslohn von Fr. 4'100.-- vereinbart gewesen. Der frühere Arbeitgeber habe ihm aber per 31. August 2004 Fr. 5'270.-- ausbezahlt, also praktisch 1 ½ Monatslöhne. Somit habe er bis Mitte September 2004 Lohn bezogen. Eine Klageerhebung betreffend den restlichen Septemberlohn wäre daher unangemessen gewesen.