Bezüglich der Manipulationen wisse er nur, was ihm sein Vorgesetzter bei der „Aussprache“ mitgeteilt habe. Allem Anschein nach sei es zur Auszahlung einer ihm unbekannten Summe gekommen. Da jeder Arbeitnehmer seinen eigenen Kassencode habe, sei die Person, die ausbezahlt habe, bekannt. Doch sein Vorgesetzter sei der Ansicht, dass jeder den Code dieser Mitarbeiterin hätte benutzen können. Der Versicherte machte geltend, dass es nie zu einer Aussprache mit seinem Vorgesetzten gekommen sei. Einzig ein Kündigungsgespräch habe stattgefunden und er habe diese Kündigung nicht akzeptiert.