c) Auf Aufforderung der Kasse nahm auch … mit Schreiben vom 18. November 2004 zum Kündigungsgrund Stellung. Er bestritt, dass die fragliche Computeranlage nur von ihm und einem weiteren Mitarbeiter bedient worden war. Ausserdem hätten sie praktisch alle Vermietungen, wie vom Arbeitgeber verlangt, gegen Vorauszahlung getätigt. Dadurch seien - bei vorzeitiger Rückgabe der vermieteten Sachen - vermehrt Auszahlungen nötig gewesen. Mit den angeprangerten Unregelmässigkeiten seien wohl diese Zahlungen gemeint. Bezüglich der Manipulationen wisse er nur, was ihm sein Vorgesetzter bei der „Aussprache“ mitgeteilt habe.