Am 18. Mai 2005 brachte sie ihr erstes Kind zur Welt, worauf sie das Anstellungsverhältnis mit Schreiben vom 9. Juni 2005 per 31. August 2005 kündigte. Im Kündigungsschreiben gab die Versicherte an, dass sie die Stelle aufgrund ihrer Mutterschaft kündigen würde. Die Lohnzahlung erfolgte bis zum Kündigungstermin. Am 8. Juli 2005 meldete sich die Versicherte bei der Arbeitslosenkasse Graubünden (ALK GR) zur Arbeitsvermittlung und zum Bezug ihres Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung ab 1. September 2005 an.