1. Die 1973 geborene … war seit 4. September 2000 bei der … AG, Chur, als Betriebsarbeiterin im Schichtdienst angestellt. Ihr letzter geleisteter Arbeitstag war gemäss Arbeitgeberbescheinigung der 5. November 2004, weil sie wegen schwangerschaftsbedingten Beschwerden arbeitsunfähig und nach der Geburt bis zum 23. August 2005 im Mutterschaftsurlaub war. Am 18. Mai 2005 brachte sie ihr erstes Kind zur Welt, worauf sie das Anstellungsverhältnis mit Schreiben vom 9. Juni 2005 per 31. August 2005 kündigte.