Am 9. August 2005 ging eine Stellungnahme der Versicherten beim KIGA ein, gemäss welcher sie keine Einladung des RAV erhalten habe, zudem am 20. Juli 2005 bereits bei Frau … zum Coaching angemeldet gewesen sei und noch andere Arzttermine vereinbart gehabt habe. Mit Schreiben vom 16. August 2005 teilte das KIGA der Versicherten mit, dass ihre Stellungnahme, welche erst einen Tag nach Versand der Verfügung eingegangen sei, im Rahmen des Verfügungsverfahrens nicht mehr habe berücksichtigt werden können. Falls sie gegen die Verfügung Einsprache erheben wolle, stehe ihr diese Möglichkeit innert 30 Tagen seit Empfang offen.