1. a) …, geboren 1970, ist ledig und gelernte Pharmaassistentin. Nachdem sie zuletzt als Pflegerin tätig war, meldete sie am 17. Januar 2005 einen Anspruch auf Arbeitslosenversicherungstaggeld im Umfang von 60% ab selbigem Datum an. Mit Schreiben vom 13. Juli 2005 wurde die Versicherte vom zuständigen regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) für den 20. Juli 2005 zu einem Beratungsgespräch eingeladen, welchem sie jedoch unentschuldigt fernblieb. Daraufhin wurde sie mit Schreiben des Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (KIGA) vom 22. Juli 2005 zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.