In diesem Fall hatte die Versicherte bereits vorgängig eine befristete Stelle ohne entschuldbaren Grund abgelehnt. Im vorliegenden Fall - Arbeitspensum unter 20%, Einsatz nach Abruf und erstmalige Einstellung in der Anspruchsberechtigung - erscheint eine Anstellungsdauer im Rahmen des leichten Verschuldens in Höhe von 10 Tagen daher angemessen. Bei dieser Sach- und Rechtslage wird die Beschwerde teilweise gutgeheissen und die Einstellungsdauer von 38 auf 10 Tage reduziert.