Dieser Vorwurf der sexuellen Belästigung eines Gastes sei haltlos, was bereits daraus hervorgehe, dass in einer so kleinen Massagekabine, in der ein Beobachter weniger als 1.5 m entfernt gesessen habe, eine solche Handlung unmöglich sei. Er habe praktisch von Anfang an am Wochenende bei der ehemaligen Arbeitgeberin gearbeitet. Die Einstellung von 38 Tagen stehe in keinem Verhältnis zum Charakter der Tätigkeit und der Teilzeitarbeit. Er würde nach wie vor dort arbeiten, wenn sich die Arbeitgeberin gemeinsam mit ihm gegen diese haltlosen Vorwürfe gewehrt hätte.