d) Am 25. August 2004 wurde der Versicherte seitens der Kasse zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Stellungnahme vom 1. September 2004 führte er aus, dass ihm eine etwas über 20 Jahre alte Kundin für eine 20- minütige Massage zugeteilt worden sei. Diese sei mit ihrem Freund erschienen. Dieser habe anschliessend in einem Email an die Direktion des Grand Hotels behauptet, er habe seine Freundin an den Brüsten berührt. Das Email habe er nie gesehen, sei aber darüber vom Teamleiter Massage in Kenntnis gesetzt worden.