Konkreter Anlass für die Vertragsauflösung sei wiederum eine Gästereklamation gewesen. Der Teamleiter Massage habe den Versicherten am 15. Juli 2004 über den Inhalt der Reklamation telefonisch in Kenntnis setzen wollen, worauf hin dieser die sofortige Auflösung des Arbeitsvertrages angeboten habe, was die Arbeitgeberin akzeptiert habe. Der Aufforderung, die Kündigung schriftlich nachzureichen, sei der Versicherte nicht nachgekommen, so dass die Arbeitgeberin mit Schreiben vom 16. Juli 2004 das Arbeitsverhältnis aufgelöst habe.