Vielmehr sind dabei die objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, wie lange die Arbeitslosigkeit dauert und wie die Chancen für die betroffene Person auf dem Arbeitsmarkt stehen. Dabei sind beispielsweise das Alter, die Mobilität sowie allfällige sprachliche Schwierigkeiten oder Behinderungen des Versicherten zu berücksichtigen (VGU S 00 56). Die Arbeitsbemühungen müssen umso intensiver sein, je weniger Aussicht ein Versicherter hat, eine neue Stelle zu finden. Dabei kommt es auf die Tatsache und die Intensität der Bemühungen an, nicht auf den Erfolg (VGU S 04 151).