Ist die Arbeitslosigkeit bereits im Voraus absehbar, sind noch während dem laufenden Arbeitsverhältnis bzw. während der Kündigungsfrist Arbeitsbemühungen vorzunehmen (Chopard, Die Einstellung in der Anspruchsberechtigung, Diss., Zürich 1998, S. 136; Kreisschreiben des Staatssekretariates für Wirtschaft (seco) über die Arbeitslosenentschädigung vom Januar 2003 (KS-ALE), B227). Wie intensiv die Arbeitsbemühungen sein müssen, ist weder durch Gesetz noch durch Verordnung festgelegt, weshalb Lehre und Rechtsprechung Kriterien entwickelt haben, welche im Einzelfall die Beurteilung erleichtern, ob der