16 AVIG zu beachten sind (Gerhards, Kommentar zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, Band I, Bern 1987, Art. 17 N 3). Ist die Arbeitslosigkeit bereits im Voraus absehbar, sind noch während dem laufenden Arbeitsverhältnis bzw. während der Kündigungsfrist Arbeitsbemühungen vorzunehmen (Chopard, Die Einstellung in der Anspruchsberechtigung, Diss., Zürich 1998, S. 136; Kreisschreiben des Staatssekretariates für Wirtschaft (seco) über die Arbeitslosenentschädigung vom Januar 2003 (KS-ALE), B227).