5. Mit Schreiben vom 15. Dezember 2005 erkundigte sich der zuständige Instruktionsrichter beim KIGA, wann der Beschwerdeführer nach seiner Anmeldung bezüglich seiner Verpflichtungen über den Nachweis von Arbeitsbemühungen von den Organen der Arbeitslosenversicherung informiert worden sei. Das KIGA teilte daraufhin am 20. Dezember 2005 mit, der Beschwerdeführer sei darüber ein erstes Mal am Informationstag vom 9. Juni 2005 in Kenntnis gesetzt worden.