Dies könne nicht so viel Zeit in Anspruch genommen haben, dass daneben mehr als fünf Bemühungen innert vier Monaten unmöglich gewesen wären, auch wenn nicht unbedingt 40 Vorbemühungen erwartet worden seien. Einer versicherten Person müsse auch ohne entsprechendes Merkblatt klar sein, dass sie alle Anstrengungen zu unternehmen und jede zumutbare Gelegenheit zu ergreifen habe, eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Zudem entspreche die verfügte Einstelldauer der Vorlage gemäss Kreisschreiben des Staatssekretariates für Wirtschaft (seco) vom 1. Januar 2003, welchem Weisungscharakter zukomme.