Arbeitslosenversicherung an und beanspruchte ab dem 1. Juni 2005 Arbeitslosenentschädigung. b) Mit Schreiben des Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (KIGA) vom 22. Juni 2005 wurde der Versicherte zur Stellungnahme betreffend Arbeitsbemühungen aufgefordert, da er offenbar vor Beginn der Arbeitslosigkeit nur gerade fünf persönliche Arbeitsbemühungen vorgenommen hatte.