 Tage, an denen sie einen Zwischenverdienst mit Kompensation- oder Differenzzahlungen ausübt;  Tage der Kontrollerleichterung;  Tage, an denen sie an einer arbeitsmarktlichen Massnahme teilnimmt und an denen besondere Taggelder ausgerichtet werden;  Tage, an welchen Taggelder bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit nach Art. 28 AVIG ausgerichtet werden; und  die kontrollfreien Tage selber (KS-ALE, B 274 zu Art. 27 AVIV; Gerhards, Kommentar zu Art. 17 AVIG, N 69).