Arbeitslosenentschädigung (KS-ALE) vom Januar 2003, B 277 zu Art. 27 AVIV). Eine Nachgewährung, wie hier verlangt, bleibt also grundsätzlich ausgeschlossen. 3. a) Vorliegend macht die Beschwerdeführerin weiter geltend, dass sie die mit der Kontrollperiode Mai 2005 zusätzlich erlangten, kontrollfreien Tage mangels rechtzeitiger Information über diese nicht habe beziehen können und dass ihr diese deshalb nachträglich zu entschädigen seien, weil der Beschwerdegegner zur Information gesetzlich verpflichtet gewesen wäre. Dies gilt es im Folgenden zu prüfen.