Hinsichtlich der Problematik von erworbenen aber bei Erreichen des Höchstanspruchs der Taggelder vor Ablauf der Rahmenfrist für den Leistungsbezug ungenutzten kontrollfreien Tagen enthält das Gesetz keine ausdrückliche Regelung. Ein Anspruch auf Nachgewährung von kontrollfreien Tagen bzw. auf entsprechende Verlängerung des maximalen Taggeldanspruchs besteht daher mangels gesetzlicher Grundlage grundsätzlich nicht.