4. Am 23. November 2005 liess die Versicherte frist- und formgerecht Beschwerde ans Verwaltungsgericht gegen diesen Entscheid erheben. Mit der Beschwerde wurde Aufhebung desselben und der zugrunde liegenden Verfügung sowie Nachgewährung von vier nichtbezogenen kontrollfreien Bezugstagen unter Kostenfolge beantragt. Dabei folgt die Begründung hauptsächlich derjenigen der Einsprache.