Mit Entscheid vom 19. Oktober 2005 wurde die Einsprache vom Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) abgewiesen. Zur Begründung wurde auf die Rechtsprechung verwiesen und dazu ausgeführt, dass beim Wegfall der Taggeldberechtigung vor Ablauf der Rahmenfrist für den Leistungsbezug kein Anspruch auf Taggelder für nicht genutzte kontrollfreie Tage bestehe.