2. Gegen diese Verfügung liess die Versicherte am 22. Juli 2005 Einsprache erheben, welche am 13. Oktober ergänzt wurde. Zur Begründung der Einsprache wurde angeführt, dass der Versicherten kontrollfreie Bezugstage vorenthalten worden seien. So seien mit der Abrechnung für die Kontrollperiode April 2005 sechs kontrollfreie Tage ausgewiesen worden, für diejenige vom Mai 2005 deren elf. Da sie aber schon per 4. Mai 2005 in der Anspruchsberechtigung eingestellt worden sei, habe sie keine Möglichkeit gehabt, diese fünf zusätzlichen Tage zu beziehen, zumal sie ja erst später von den zusätzlichen kontrollfreien Tagen erfahren habe.