In diesen Bemühungen habe er von seinem Arbeitgeber auch keine Unterstützung erhalten und er habe sich das erste Mal in seiner beruflichen Tätigkeit im Stich gelassen gefühlt, was für ihn unerträglich geworden sei. Zudem habe er später auch festgestellt, dass das Geschäftsgebaren der … nicht mit seinen inneren Werten vereinbar sei. Schliesslich bezeichnete der Versicherte in diesem Schreiben das Verhalten des Geschäftsleiters als im Nachhinein höchst fragwürdig und behauptete, dass ihm gegenüber Mobbing betrieben worden sei. Hätte er darum nicht die Konsequenzen gezogen, wäre er ein Fall für den Psychiater geworden.