In seiner Stellungnahme vom 21. September 2005 führte der Versicherte aus, dass in seinem Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten worden sei, dass er bei seiner Weiterbildung Unterstützung seitens der Unternehmung erhalten werde. Am 17. Mai 2005 habe der Geschäftsführer seines damaligen Arbeitgebers ihn jedoch informiert, dass seine Präsenzzeit ungenügend sei und werde durch das Nachdiplomstudium beeinträchtigt. Er müsse daher innert weniger Tage entscheiden, sein Nachdiplomstudium abzubrechen, um mehr Zeit für die Firma zu haben und dies, obwohl er im Februar 182.5, im März 218.5 und im April 238.75 Stunden für die Unternehmung da gewesen sei.