Entscheiden zugrunde liegenden Überlegungen. Dieser Einblick fehlt der Zeugin … als blosser Mitarbeiterin. Bezeichnend dafür ist, dass sie keine Angaben zum Kündigungsgrund macht. Auch der Mobbingvorwurf wird von ihr nicht bestätigt. Diesbezüglich erhellt aus den Angaben beider Zeugen einzig, dass der neue Filialleiter kein idealer Chef war, wodurch die Stelle jedoch in keinem Fall unzumutbar werden konnte.