3. Vorliegend ergibt sich aus den Zeugenaussagen ein recht gutes Bild über die gesamte Situation und die Gründe, die schlussendlich zur Kündigung des Beschwerdeführers geführt haben. Dies gilt insbesondere für die Aussage des Zeugen …, zumal es keinen Grund gibt an der Glaubwürdigkeit dieses Zeugen zu zweifeln - seine Aussage weist keine Belastungstendenz auf, so kritisierte er auch den eigenen Vorgesetzten - zudem kennt er den Beschwerdeführer auch schon länger und hat als stellvertretender Filialleiter vor allem auch den nötigen Einblick in Entscheidprozesse und die diesen