Es sei nicht ersichtlich, weswegen ein Arbeitgeber die Kündigungsgründe bzw. das Verhalten einer versicherten Person unrichtig darstellen solle, wenn er die vertraglichen Kündigungsfristen eingehalten habe und ihm hieraus auch keine Vorteile erwüchsen; dies ganz im Gegensatz zu einer versicherten Person, die aufgrund eventueller Einstelltage enormes finanzielles Interesse an einer unrichtigen Sachverhaltsdarstellung habe. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Das Gericht zieht in Erwägung: