8. Am 6. März 2006 liess der Beschwerdeführer zu den Zeugeneinvernahmen dahingehend Stellung nehmen, dass durch die Aussagen gezeigt werde, dass das schlechte Betriebsklima mit dem Eintritt des neuen Filialleiters entstanden sei. Auch räume der Zeuge … ein, dass die Änderung der Verkaufstouren auf unschöne und unübliche Art und Weise, mithin ohne jede Begründung, erfolgt sei. Weiter habe der Zeuge bestätigt, dass der Beschwerdeführer die Arbeit, die man ihm zuwies, tadellos erledigt habe. Gegenüber Kunden sei er korrekt gewesen. Nur ein Kunde habe reklamiert.