Hie und da sei ein unschönes Wort zu anderen Mitarbeitern gefallen. Aus Sicht des Arbeitsgebers seien die fehlende Motivation des Beschwerdeführers und dessen ständige Sticheleien zuviel geworden. Wahrscheinlich habe dieser die schriftliche Abmahnung schon als halbe Kündigung statt als Aufmunterung zur korrekten Arbeitsleistung verstanden. Die übrigen Mitarbeiter hätten den Versicherten nicht beschimpft oder gehänselt.