Weiter werden noch Verletzungen des rechtlichen Gehörs gerügt. So sei im Einspracheentscheid nur eine summarische Begründung enthalten und auf die Argumente der damaligen Rechtsvertreterin des Versicherten nicht eingegangen worden, sondern hätten lediglich auf die Ausführungen der ehemaligen Arbeitgeberin abgestellt. Zudem fehle eine Begründung für die Annahme eines schweren Verschuldens.