5. Dagegen liess der Versicherte am 17. November 2005 Beschwerde erheben und beantragte die Aufhebung des Einspracheentscheides und den Verzicht auf eine Einstellung in der Anspruchsberechtigung, eventuell sei eine Einstellung von 5 - 10 Tagen zu verfügen. Die Begründung folgt dabei weitgehende derjenigen der Einsprache. Weiter werden noch Verletzungen des rechtlichen Gehörs gerügt.