b) Am 3. Oktober 2005 wurde die ehemalige Arbeitgeberin noch einmal zur Stellungnahme aufgefordert und um Konkretisierung sowie allfällige Benennung von Zeugen gebeten. Am 10. Oktober 2005 schrieb der Filialleiter von … namens der ehemaligen Arbeitgeberin, dass der Versicherte nur die ihm zugewiesenen Arbeiten erledigt und Mehraufwand abgelehnt habe. Er habe immer wieder Gerüchte und Unwahrheiten verbreitet, dies jedoch immer verleugnet. Die Kunden, welche ihm Wohlverhalten bestätigt hätten, hätte er intern mit Schimpfworten bedacht.