Am 11. August 2005 schrieb die Arbeitgeberin, dass einzig Gründe die der Versicherte zu vertreten habe, wie sein unmotiviertes, unkollegiales und ruf- sowie geschäftsschädigendes Verhalten, zur Entlassung geführt hätten. Am 13. April 2005 sei er mündlich, am 3. Mai 2005 schriftlich abgemahnt und zur Änderung seines Verhaltens und seiner Arbeitseinstellung gegenüber Unternehmung und Mitarbeitern aufgefordert worden, ohne, dass sich eine Verbesserung in seinem Verhalten gezeigt hätte.