1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, der angefochtene Entscheid aufgehoben und die Angelegenheit an die Vorinstanz zur weiteren Abklärung des Sachverhalts zurückgewiesen. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Das KIGA hat … aussergerichtlich mit Fr. 1'500.-- (inkl. MWST) zu entschädigen.