2. Ausgangspunkt für die Beurteilung dieser Frage müssen die vorhandenen Arztatteste des Psychiaters Dr. … sein, worin er dem Versicherten im August 03 zuerst (retrospektiv betrachtet) für die 1. Jahreshälfte 03 eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit (AUF) bescheinigte; später indes in den beiden Attesten von Juli 05 von einer deutlichen Verbesserung des Gesundheitszustands sowie einer 100%-igen Arbeits- und Vermittlungsfähigkeit für die 2. Hälfte 03 ausging.