4. Auf Begehren des zuständigen Instruktionsrichters reichte das KIGA noch die Unterlagen betreffend „Arbeitsbemühungen seit Jan. 04“ ein. Hiernach bemühte sich der Versicherte ab Jan. 04 bis April 05 im Durchschnitt mit 8½ Bewerbungen pro Monat um eine neue Arbeits-/Erwerbsstelle. Aktenkundig meldete er sich im Mai 05 (64-jährig) von der Arbeitsvermittlung ab. 5. Zu den edierten Unterlagen des KIGA nahm der Beschwerdeführer am 16.02.2006 noch kurz Stellung, während das KIGA seinerseits auf weitere Ausführungen bzw. auf eine allfällige Entgegnung dazu verzichtete. Das Gericht zieht in Erwägung: