Dieter Marty beantragt. Anknüpfend an die Vorbringen im Gesuch von anfangs Juli 05 sowie die nachgereichten Arztatteste desselben Monats hielt der Beschwerdeführer erneut fest, dass eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit nur in der 1. Hälfte 03 bestanden habe, er darauf wieder zu 100% arbeits- und vermittlungsfähig gewesen sei und deshalb ab 2. Hälfte 03 Anspruch auf ALE gehabt hätte.