2. Dagegen liess der Einsprecher am 10.11.2005 frist- und formgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben mit den Anträgen um kostenfällige Aufhebung des angefochtenen Entscheids (Okt. 05) samt der ihm zugrunde liegenden Ablehnungsverfügung (Juli 05) betreffend Gesuch um Wiedererwägung zur Ausrichtung einer ALE. Ferner wurde die unentgeltliche Rechtsverbeiständung durch Rechtsanwalt lic. iur. Dieter Marty beantragt.