b) Mit Gesuch vom 07.07.2005 erbat der Versicherte das KIGA um rückwirkende Einsetzung in seine Bezugsberechtigung auf ALE und Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung. Zur Begründung des Begehrens um „Wiedererwägung“ wurde vorgebracht, dass er seine krankhafte Angst vor negativen Bewerbungsantworten verloren habe und deshalb seit längerer Zeit wiederum zu 100% arbeits- und vermittlungsfähig gewesen wäre.