Im September 03 lehnte das Kantonale Amt für Industrie und Gewerbe (KIGA) einen Anspruch auf ALE infolge fehlender Vermittlungsfähigkeit ab Juli 03 ab. Eine dagegen erhobene Einsprache – welche sich auf ein Arztzeugnis von Dr. … vom August 03 und die darin retrospektiv attestierte 100%-ige Arbeitsunfähigkeit des Versicherten für die 1. Jahreshälfte 03 stützte – wurde vom KIGA mit Entscheid vom 27.01.2004 abgelehnt. Jener Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.