1. a) Der heute 65-jährige … (geb. …) ist von Beruf Handelslehrer und war zuletzt auch als solcher tätig. Im November 02 meldete er sich bei der Arbeitslosenkasse (ALK) Graubünden erstmals zum Bezug einer Arbeitslosenentschädigung (ALE) an. Im September 03 lehnte das Kantonale Amt für Industrie und Gewerbe (KIGA) einen Anspruch auf ALE infolge fehlender Vermittlungsfähigkeit ab Juli 03 ab.