Dadurch wird im Vergleich zu den erstgenannten Arztzeugnissen nichts darüber gesagt, ob und wenn ja in welchem Umfang der Beschwerdeführer nach dem 30. April 2005 in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt war. Weiter erscheint es naheliegend, dass ein Arzt sich bei der Abklärung eines Krankheitsbildes Gedanken über die Ursachen der Krankheit macht und, falls ein möglicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht, sich danach erkundigt. Vorliegend ist jedoch aus den Arztzeugnissen kein Zusammenhang zwischen der Krankheit und dem Arbeitsverhältnis erkennbar.