In den späteren beiden Zeugnissen bemerkt Dr. … lediglich, dass es aus psychologischen Gesichtspunkten nachfühlbar beziehungsweise aus medizinischer Sicht nachvollziehbar sei, dass der Beschwerdeführer die Arbeit nicht wieder aufnehmen konnte. Dadurch wird im Vergleich zu den erstgenannten Arztzeugnissen nichts darüber gesagt, ob und wenn ja in welchem Umfang der Beschwerdeführer nach dem 30. April 2005 in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt war.