3. a) Gegen diesen Einspracheentscheid liess der Einsprecher am 9. November 2005 Beschwerde einreichen. Neben der Aufhebung des Entscheides wurde eventualiter die Reduktion der verfügten Einstelltage auf fünf beantragt. In der Begründung wurde im Wesentlichen geltend gemacht, der Beschwerdeführer habe die Aufhebungsvereinbarung nur unterzeichnet, weil er infolge Unzumutbarkeit das Arbeitsverhältnis nicht mehr habe weiterführen können. Das ärztliche Zeugnis vom 11. Juli 2005 sei von Dr. … ausgestellt worden, ohne dass dieser über die Probleme mit dem Arbeitgeber informiert worden sei.