Nachdem das KIGA den Einsprecher aufgefordert hatte, mitzuteilen, ob er an seiner Einsprache festhalten wolle, liess dieser am 11. Oktober 2005 bekannt geben, dass er bereit wäre, zu akzeptieren, dass die Gesamtdauer der Einstellung in der Anspruchsberechtigung auf 22 Tage reduziert würde.