b) Mit Schreiben vom 3. Oktober 2005 teilte das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (KIGA) dem Einsprecher mit, die Einsprache, soweit sie sich gegen die Ablehnung des Anspruches für den Monat Mai 2005 richte, nachvollziehen und insofern gutheissen zu können. Betreffend die Einsprache gegen die 22 Einstelltage vergrössere sich durch den dann ebenfalls anzurechnenden Arbeitsausfall im Mai der Schaden für die Arbeitslosenversicherung (ALV), weshalb die Verfügung betreffend die Einstelltage allenfalls zu Ungunsten des Versicherten angepasst werden müsse.